Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge über Ferienwohnungen / Ferienhäuser
Stand: 23.04.2024
§1 Die Relamare GmbH ist bevollmächtigt, diesen Vertrag in Namen und auf Rechnung des Vermieters auszufertigen. Sie tritt als Vermittler des Ferienobjektes auf.
§2 Das Ferienobjekt wir nur bis zum Tag der Fälligkeit reserviert. Geht die Anzahlung nicht termingerecht ein, so ist der Vermittler berechtigt, das Ferienobjekt anderweitig zu vermieten.
§3 Der Ort der Schlüsselübergabe bzw. die Handhabung der Schlüsseltresore erfolgt nach Absprache. Das Mietobjekt ist am Abreistag bis 10:00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr / entleertem Geschirrspüler zur Endreinigung freizugeben. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Frist fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen neu vereinbart werden.
§4 Der Vermittler darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Objekt betreten. In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste oder das Mietobjekt, darf der Vermittler das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
§5 Der Mieter darf das Ferienquartier ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Jedwede gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Weiter- und Untervermietung. Mehr als die im Mietvertrag aufgeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung mit dem Vermittler der Relamare GmbH als Vertreter des Vermieters aufgenommen werden.
§6 Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermittler kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Ferienunterkunft trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen.
§7 Führt ein Mangel des Mietobjektes zu Sach- und Vermögenschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfallsauf deren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§8 Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsmäßigen Zustand angetroffen, sind etwaige Mängel unverzüglich gegenüber dem Vermittler anzuzeigen. Für die Dauer des nicht vertragsmäßigen Zustandes des Ferienobjektes kann eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises erfolgen, sofern die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist erfolgt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Mangel nicht sofort nach Bezug angemeldet hat.
§9 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjektes, die er, die zum Aufenthalt berechtigten Personen und Personen, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen.
§10 Kraftfahrzeuge können auf dem laut Objektbeschreibung aufgeführten kostenfreien Parkplatz auf eigene Gefahr geparkt werden. Ein zusätzlicher Stellplatz im Ort kann nur auf einem öffentlichen Parkplatz gegen Gebühr in Anspruch genommen werden. Das Abstellen von Wohnwagen, Campinganhängern oder Zelten auf dem Grundstück ist verboten.
§11 Bereitgestellte Fahrräder, Bollerwagen oder Spielgeräte sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden (Reifenpannen und Folgen von Unfällen) sind dem Vermieter/Vermittler zu melden und auf eigenen Kosten zu beheben.
§12 Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nur auf Anfrage und gegen Entgelt möglich. Sofern einzelne Vermieter von Ferienobjekten keine Haustiere dulden, ist das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art verboten. Missachtung führt zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages, zusätzlich wir eine Reinigungspauschale berechnet. Sofern der Aufenthalt von Haustieren mitgebucht wurde, wird das in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Die Hausordnung ist zu beachten.
§13 Stellt der Eigentümer dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang zur Verfügung, übernimmt dieser jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie die Leistung des Providers. Schadenersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten, so dass ein etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter Seiten nachvollziehbar ist.
§14 Bei einer Umbuchung ist eine Gebühr von 25,00 € fällig.
§15 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und ist keine anderweitige Vermietung möglich, hat der Eigentümer einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
- – bis 30 Tage vor Mietbeginn – kostenfrei
- – ab 29 Tage vor Mietbeginn – 50 % des Mietpreise
- – ab 14 Tage vor Mietbeginn – 90 % des Mietpreises
- – Rücktritt innerhalb von einem Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen – 100 % des Mietpreise
Bei spätere Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Die vorgenannten Stornierungsgebühren werden nach dem geplanten Abreisedatum berechnet, anderweitige Vermietungseinnahmen werden verrechnet.
Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der Relamare GmbH zu erfolgen. Unabhängig davon ist eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 € fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§16 Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.
§17 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform, ebenso eine etwaige Aufhebung dieser Schriftklausel.
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